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   KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20 - 121 AR 216/20   

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KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20 - 121 AR 216/20 (https://dejure.org/2020,46942)
KG, Entscheidung vom 23.11.2020 - 5 Ws 207/20 - 121 AR 216/20 (https://dejure.org/2020,46942)
KG, Entscheidung vom 23. November 2020 - 5 Ws 207/20 - 121 AR 216/20 (https://dejure.org/2020,46942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 StGB, § 67d Abs 3 StGB, § 67d Abs 6 S 1 Alt 2 StGB, § 67d Abs 6 S 2 StGB, § 67d Abs 6 S 3 StGB
    Anforderungen an den Bewährungswiderruf bei langjährig vollstreckter Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 26.09.2018 - 5 Ws 148/18

    Anforderungen an Widerruf der Aussetzung der bereits langjährig vollzogenen

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    a) Da der Widerruf nach § 67g Abs. 2 StGB an kein Verhalten des Probanden, sondern allgemein an dessen Zustand anknüpft, ist die Vorschrift restriktiv auszulegen (Senat, Beschlüsse vom 26. September 2018 - 5 Ws 148/18 - m.w.N. und 21. Januar 2019 - 5 Ws 7 und 9/19 -).

    Eine bloß nachteilige Veränderung äußerer Umstände reicht für den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung nicht aus (Senat, Beschlüsse vom 26. September 2018, a.a.O., und 22. Juli 2019 - 5 Ws 120/19 -).

    Bejaht das Gericht die Annahme, dass vom Untergebrachten weiterhin eine Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten ausgeht, so ist dies hinreichend dahingehend zu konkretisieren, welche rechtswidrigen Taten zukünftig von dem Untergebrachten drohen und wie hoch der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Taten ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, a.a.O., Rn. 21; Senat, Beschluss vom 26. September 2018, a.a.O., m.w.N.).

    Der Senat konnte insoweit indes eine eigene Würdigung anhand der durch das Landgericht ausreichend ermittelten Tatsachengrundlage (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2018 - 5 Ws 148/18 - m.w.N.) vornehmen.

  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    Dies ist der Fall, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Betroffenen nicht mehr in Betracht käme und die Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (ständ. Rspr., z. B. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2018, a.a.O., 5. Mai 2017, a.a.O., 20. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 36, 22.

    In Betracht kommt auch der Fall, dass bei langdauernder Unterbringung wegen unzureichender Behandlungsangebote aus Verhältnismäßigkeitsgründen selbst eine Aussetzung der Maßregel zur Bewährung nicht mehr in Betracht kommt (Senat, Beschlüsse vom 20. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 36, und 22. Oktober 2015, a.a.O., juris Rn. 39).

    Unter Berücksichtigung des Anlassdelikts, das der Betroffene weiterhin bagatellisiert, weisen die nach Einschätzung des Sachverständigen zu erwartenden rechtswidrigen Taten gegen die körperliche Unversehrtheit beziehungsweise das Leben anderer einen hohen Schweregrad auf und stören den Rechtsfrieden empfindlich (zu diesen Kriterien Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2018 - 5 Ws 11/18 -, 28. September 2017, a.a.O., 5. Mai 2017 - 5 Ws 98/17 -, 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).

  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - juris Rn. 39, jeweils m.w.N.).

    In Betracht kommt auch der Fall, dass bei langdauernder Unterbringung wegen unzureichender Behandlungsangebote aus Verhältnismäßigkeitsgründen selbst eine Aussetzung der Maßregel zur Bewährung nicht mehr in Betracht kommt (Senat, Beschlüsse vom 20. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 36, und 22. Oktober 2015, a.a.O., juris Rn. 39).

  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    Dies ist der Fall, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Betroffenen nicht mehr in Betracht käme und die Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (ständ. Rspr., z. B. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2018, a.a.O., 5. Mai 2017, a.a.O., 20. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 36, 22.

    Unter Berücksichtigung des Anlassdelikts, das der Betroffene weiterhin bagatellisiert, weisen die nach Einschätzung des Sachverständigen zu erwartenden rechtswidrigen Taten gegen die körperliche Unversehrtheit beziehungsweise das Leben anderer einen hohen Schweregrad auf und stören den Rechtsfrieden empfindlich (zu diesen Kriterien Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2018 - 5 Ws 11/18 -, 28. September 2017, a.a.O., 5. Mai 2017 - 5 Ws 98/17 -, 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (vgl. BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 - juris Rn. 21 und 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 - juris Rn. 44; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, a.a.O., Rn. 15 m.w.N).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (vgl. BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 - juris Rn. 21 und 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 - juris Rn. 44; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, a.a.O., Rn. 15 m.w.N).
  • OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19

    Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    Denn die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der Unterbringung wird ebenso wie eine Entscheidung über die Fortdauer einer angeordneten Unterbringung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 - juris Rn. 18; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 1 Ws 124/19 - juris Rn. 14 m.w.N.; KG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 2 Ws 118/15 - juris Rn. 13; Senat, Beschluss vom 13. September 1999 - 5 Ws 533/99 - juris Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 2 BvR 659/12

    Verfassungsbeschwerde (Monatsfrist; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung);

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    Denn die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der Unterbringung wird ebenso wie eine Entscheidung über die Fortdauer einer angeordneten Unterbringung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 - juris Rn. 18; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 1 Ws 124/19 - juris Rn. 14 m.w.N.; KG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 2 Ws 118/15 - juris Rn. 13; Senat, Beschluss vom 13. September 1999 - 5 Ws 533/99 - juris Rn. 4 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2018 - 2 Ws 104/18

    Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung nach sechs Jahren

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    bb) Beim Widerruf der Aussetzung zur Bewährung einer bereits langjährig vollstreckten Unterbringung sind zudem die Grenzen zu berücksichtigen, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 67d Abs. 3 und Abs. 6 StGB in diesen Fällen für die weitere Vollstreckung der Maßregel setzt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, a.a.O., Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 2 Ws 104/18 - juris Rn. 6; Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - 5 Ws 163/17 - m.w.N.).
  • KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19

    Voraussetzungen des Widerrufs nach § 67g Abs. 2 StGB

    Auszug aus KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
    Eine bloß nachteilige Veränderung äußerer Umstände reicht für den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung nicht aus (Senat, Beschlüsse vom 26. September 2018, a.a.O., und 22. Juli 2019 - 5 Ws 120/19 -).
  • KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15

    Verfahrensverzögerung im Widerrufsverfahren bei der Sicherungsverwahrung

  • KG, 13.09.1999 - 5 Ws 533/99
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